Die Autoren untersuchen, ob in Österreich Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzforderungen von Anlegern gegenüber Vorstandsmitgliedern wegen Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht gegeben sind und kommen zum Ergebnis, dass die grundsätzliche Haftung der Vorstandsmitglieder etwa bei einer bewusst falschen Ad-hoc-Mitteilung oder einer fahrlässigen Verletzung der Veröffentlichungspflicht des § 82 Abs 6 BörseG zu bejahen ist.