Der Autor nimmt kritisch zur Rsp des OGH Stellung, die eine Sorgfaltspflichtverletzung der Bank bei Überwachung von Konkurseröffnungen annimmt, wenn die interne Weiterleitung der Information über eröffnete Konkursverfahren via E-Mail erfolgt, das vom Empfänger in der zuständigen Filiale nur drei Mal täglich abgefragt wird.