Die Autoren untersuchen die Konsequenzen einer grenzüberschreitenden Insolvenz auf dingliche Sicherheiten und den Eigentumsvorbehalt vor dem Hintergrund der EuInsVO. Stellung nehmen sie insb zur umstrittenen Frage, ob Art 5 EuInsVO als Sach- oder Kollisionsnorm zu sehen ist, wobei sie die Annahme einer Sachnorm befürworten.