§ 176 Abs 1 KO
§ 31 JN
Im Verfahren über den Antrag auf Delegierung sind, soweit § 31 JN keine Sonderregelungen enthält, die Bestimmungen des Verfahrens anzuwenden, dessen Delegierung beantragt wird. Auf den vorliegenden Rekurs betreffend den Beschluss über einen Delegierungsantrag in einer Konkurssache ist daher die 14-tägige Rekursfrist des § 176 Abs 1 KO anzuwenden.