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Rekursfrist im Delegierungsverfahren

Judikatur ZIKZIK 2002/46ZIK 2002, 30 Heft 1 v. 25.2.2002

§ 176 Abs 1 KO
§ 31 JN

Im Verfahren über den Antrag auf Delegierung sind, soweit § 31 JN keine Sonderregelungen enthält, die Bestimmungen des Verfahrens anzuwenden, dessen Delegierung beantragt wird. Auf den vorliegenden Rekurs betreffend den Beschluss über einen Delegierungsantrag in einer Konkurssache ist daher die 14-tägige Rekursfrist des § 176 Abs 1 KO anzuwenden.

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