§ 103 KO, § 197 KO, § 198 KO
§ 1497 ABGB
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Konkursforderung als angemeldet zu gelten hat, kann die zur Verjährungsunterbrechung nach § 1497 ABGB entwickelte Rsp herangezogen werden.
§ 103 KO, § 197 KO, § 198 KO
§ 1497 ABGB
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Konkursforderung als angemeldet zu gelten hat, kann die zur Verjährungsunterbrechung nach § 1497 ABGB entwickelte Rsp herangezogen werden.