§ 46 Abs 1 Z 2 KO, § 47 KO, § 48 KO, § 49 KO
§ 30 Abs 1 lit a EStG
Die Einkommensteuer aus einem Spekulationsgewinn, der bei einer Liegenschaftsveräußerung während des Konkursverfahrens erzielt wird, ist eine Masseforderung. Überdies betrifft sie das gesamte Vermögen des Schuldners, ist daher nicht den Sondermassekosten zuzuordnen, sondern belastet die allgemeine Konkursmasse.