Der Autor untersucht die Beschränkungen für Exekutionen zur Hereinbringung von Geldforderungen, die gegen eine Gemeinde oder gegen eine öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalt geführt werden. Anhand von Lit und Jud werden der Anwendungsbereich der einschlägigen Rechtsquellen sowie das Verfahren zum Ausspruch der Öffentlichkeit und Gemeinnützigkeit sowie zur Festlegung tauglicher Exekutionsobjekte dargestellt.