Die Autorin untersucht die Möglichkeit des rechtsgeschäftlichen und exekutiven Pfandrechtserwerbs an einer Internet-Domain sowie der anschließenden Verwertung. Die grundsätzliche (Ver-)Pfändbarkeit von Domain-Namen wird bejaht, eine Verwertung durch Zwangsverwaltung bzw -verpachtung stets für zulässig erklärt, eine Zwangsveräußerung nur in Ausnahmsfällen.