Der Autor erörtert Fragen der Interpretation und praktischen Anwendung der Schutzbestimmungen für Interzedenten im KSchG. Untersucht wird das Ausmaß des Haftungsentfalls bei Unterlassung der Belehrung, das Verhältnis von Aufklärungspflicht und Bankgeheimnis, der Zeitpunkt der Vertragskontrolle nach § 25d KSchG und die Anwendbarkeit der Bestimmungen auf Pfandbesteller.