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Vermeidung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Sanierungsgewinne

ZIK aktuellMichael Prosenz , Martin SchoberZIK 2001/244ZIK 2001, 155 Heft 5 v. 25.10.2001

Sanierungsgewinne sind seit 1998 ertragsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Finanz hat mittels Erlass die Ertragsteuerbelastung des Sanierungsgewinnes mit der Höhe der (Zwangs-)Ausgleichsquote begrenzt. Bei der Sozialversicherung besteht - abgesehen von der Höchstbeitragsgrundlage - keine Beschränkung der Beitragspflicht für Sanierungsgewinne. Bis zum 31. 12. 2001 stellt jedoch die Option gemäߧ 276 Abs 7 GSVG ein Schlupfloch bei der Nachbemessung der Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 1998 bis 2000 dar, wodurch die Sozialversicherungspflicht für Sanierungsgewinne vermieden werden kann.

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