Der Autor befasst sich mit dem Umfang der Prüfpflicht des AG-Aufsichtsrates hinsichtlich des Jahresabschlusses. In Übereinstimmung mit anderen Literaturmeinungen kommt er zu dem Ergebnis, dass die Aufsichtsratsmitglieder im Allgemeinen nicht die Verpflichtung trifft, die Prüfung des Abschlussprüfers eigenständig zu wiederholen und insb nochmals die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Belege und sonstigen Unterlagen zu prüfen.