Der Autor äußert Bedenken gegen die OGH-Rsp, die eine Nachtragsverteilung zulässt, wenn nach rechtskräftiger Bestätigung des Zahlungsplans verwertbares Vermögen des Schuldners auftaucht. Er sieht eine sachgerechte Lösung in der Unwirksamerklärung des Zahlungsplans nach § 161 KO.