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Konkurseröffnung hindert nicht Erledigung eines Rechtsmittels im Grundbuchsverfahren

Judikatur ZIKZIK 2001/161ZIK 2001, 98 Heft 3 v. 25.6.2001

§ 7 KO
§ 13c WEG

Die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Liegenschaftsmiteigentümers steht der Entscheidung über ein Rechtsmittel im Grundbuchsverfahren (im Anlassfall des Hausverwalters gegen Verweigerung der Anmerkung eines Vorzugspfandrechts gem § 13c WEG) nicht entgegen, weil den Regeln des Grundbuchsverfahrens in Verbindung mit der KO kein Hindernis zu entnehmen ist (Verweis auf 5 Ob 92/00s).

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