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Aussonderungsrecht bei Inkassorückzession nach erfolgter Sicherungszession

Judikatur ZIKZIK 2001/43ZIK 2001, 24 Heft 1 v. 25.2.2001

§ 44 KO, § 48 KO, § 149 KO, § 156 KO
§ 1392 ABGB

Ein durch Sicherungszession entstandenes Absonderungsrecht erlischt durch spätere Rückzession zum Inkasso. Die Inkassozession, bei der es sich um eine Art (uneigennützige) Treuhand handelt, begründet vielmehr ein Aussonderungsrecht des Zedenten im Konkurs des Treuhänders. Dieses wird auch durch die Annahme der Zwangsausgleichsquote nicht berührt.

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