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Entgeltrückstand und “Fremdvergleich": Keinerlei Insolvenz- Ausfallgeld für Ansprüche aus atypischem Arbeitsverhältnis*)*)Siehe dazu den Aufsatz von Weber in diesem Heft auf S 193, ZIK 2000/244, insb zu den E 8 ObS 153/00h , 57/00s bzw 58/00p und den dort beurteilten Sachverhalten.

Judikatur ZIKZIK 2000/284ZIK 2000, 213 Heft 6 v. 22.12.2000

§ 1 Abs 2 IESG , § 3a Abs 1 IESG

Zweck des IESG ist in seinem Kernbereich das Hintanhalten der von Arbeitnehmern typischerweise nicht abwendbaren oder absicherbaren Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche, auf die diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

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