vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wenger, Einzahlung der Stammeinlage - Haftung von Geschäftsführer und Bank, Anm zu OGH, RWZ 2000/86, 263:

Fachliteratur ZIKZIK 2000/265ZIK 2000, 202 Heft 6 v. 22.12.2000

Der Autor stimmt den E des OGH zu, wonach Geschäftsführer und Banken für die Richtigkeit von Erklärungen zur Aufbringung der Stammeinlagen einer GmbH im Zeitpunkt ihrer Abgabe haften. Dabei sei der Geschäftsführer auch für die widmungswidrige Verwendung von Einlagen in der Zeit danach, insb bis zur Eintragung im Firmenbuch verantwortlich, während die Bank das weitere Schicksal der eingezahlten Beträge nicht zu verfolgen habe, es sei denn, dass schon bei Ausstellung der Bestätigung Bedenken bestanden, die Gelder würden vor bzw kurz nach der Eintragung ins Firmenbuch wieder an die Gesellschafter zurückfließen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!