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Keinerlei Insolvenz-Ausfallgeld bei Eigenkapital ersetzendem Stehenlassen von Entgeltforderungen

Judikatur ZIKZIK 2000/230ZIK 2000, 178 Heft 5 v. 25.10.2000

§ 1 Abs 2 IESG, § 3a IESG
§ 879 ABGB

Treten Arbeitnehmer-Gesellschafter trotz Entgeltvorenthaltung durch die kreditunwürdige Gesellschaft nicht aus, steht ihnen keinerlei Insolvenz-Ausfallgeld zu. Es ist hinsichtlich ihrer Ansprüche nicht in einem “Fremdvergleich" danach zu differenzieren, wann sie als Arbeitnehmer fiktiv ihren Austritt erklärt hätten.

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