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Grundsätze für die Berechnung der Masseverwalterentlohnung

Judikatur ZIKZIK 2000/218ZIK 2000, 169 Heft 5 v. 25.10.2000

§ 82 ff KO, § 125 Abs 2 KO, § 125a KO
§ 273 ZPO

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Regelentlohnung bei Zwangsausgleichsannahme ist das Ausgleichserfordernis, wobei bestrittene Forderungen zu berücksichtigen sind; Rückstehungserklärungen mindern die Bemessungsgrundlage nur bei Vorliegen eines endgültigen Verzichts.

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