Das BMF akzeptiert die stRsp des 8. Senates des OGH, wonach die Vorsteuerberichtigung nach steuerfreier Veräußerung einer Liegenschaft im Konkurs bloß eine Konkursforderung bewirke (s zuletzt ZIK 2000/209, S 163). Mit Erlass vom 5. 6. 2000 AÖF 109 hob das BMF ersatzlos den Erlass vom 31. 8. 1998 AÖF 185 auf, in dem es noch die Rechtsansicht vertreten hatte, dass es sich beim Anspruch aus der Vorsteuerberichtigung um eine Masseforderung handle.