Der Autor nimmt kritisch zur Ansicht des OGH Stellung, wonach sich Ansprüche einer Einlagensicherungseinrichtung gegen ein Mitglied ausschließlich auf dessen ursprüngliche Verpflichtungserklärung stützen können, und zwar auch bei nachträglicher Rechtsänderung, im Hinblick auf welche diese Erklärung gesetzwidrig wäre.