Am 29. 5. 2000 hat der EU-Rat der Justiz- und Innenminister - nach Klärung der zuletzt noch offenen Frage des territorialen Anwendungsbereichs - den Entwurf einer Verordnung über Insolvenzverfahren (vgl dazu ZIK 2000/1, S 2) angenommen. Inhaltlich beruht die Verordnung unverändert im Wesentlichen auf dem mangels Unterzeichnung durch Großbritannien nicht zustande gekommenen EU-Insolvenzübereinkommen. Die Verordnung wird am 31. 5. 2002 in Kraft treten.