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Zur Begründungspflicht für konkursgerichtliche Beschlüsse

Judikatur ZIKZIK 2000/119ZIK 2000, 100 Heft 3 v. 25.6.2000

§ 119 KO, § 171 KO
§ 428 ZPO

Da dem Masseverwalter bei der kridamäßigen Versteigerung die Stellung eines betreibenden Gläubigers und dem Gemeinschuldner demgemäß die Stellung eines Verpflichteten zugewiesen wird, hat Letzterer bei kridamäßiger Versteigerung ein Rekursrecht; dies auch dann, wenn die Bewilligung der Versteigerung nach § 119 Abs 1 KO durch Beitritt zu einer schon behängenden Zwangsversteigerung erfolgt.

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