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Anfechtbarkeit der aufgrund eines inkongruenten exekutiven Pfandrechts erlangten Zahlung

Judikatur ZIKZIK 2000/113ZIK 2000, 94 Heft 3 v. 25.6.2000

§ 30 KO, § 31 KO

Die aufgrund eines inkongruenten exekutiven Pfandrechts erlangte Zahlung kann nach § 31 Abs 1 Z 2 1. Fall KO angefochten werden. Der Anfechtungsgegner kann sich nämlich dann nicht auf die “geschützte Stellung" als Absonderungsgläubiger berufen und Befriedigungsuntauglichkeit einwenden, wenn das Absonderungsrecht selbst - wäre es noch existent - anfechtbar ist.

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