Mit der Wohnrechtsnovelle 1999 wurde in § 13c Abs 3 bis 5 WEG ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zugunsten bestimmter Forderungen der Wohnungseigentümerschaft bzw der Miteigentümer geschaffen. Der Autor beschäftigt sich mit der Geltendmachung dieses Pfandrechts im Prozess (wo er eine Mahnklage als ausreichend erachtet und Probleme der Streitanmerkung erörtert), im Konkurs eines Miteigentümers (wo er vertritt, dass das Pfandrecht allein mit Klage, nicht mit Anmeldung der gesicherten Ansprüche gewahrt werden kann) bzw im Zwangsversteigerungsverfahren, das von einem anderen Gläubiger gegen einen Miteigentümer eingeleitet wurde. Abschließend geht der Autor auf Fragen des Übergangsrechts ein.