vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Checkliste Gewerbeordnung/KonkursTeil 2

ZIK aktuellJörg BeirerZIK 2000/100ZIK 2000, 87 Heft 3 v. 25.6.2000

Der Masseverwalter hat sich unverzüglich nach seiner Bestellung über die wirtschaftliche Lage des gemeinschuldnerischen Unternehmens Kenntnis zu verschaffen (§ 81a KO)1)1) Lentsch , Unternehmensfortführung durch den Masseverwalter (1998) 41 ff.). Dazu zählen bei einem Gewerbebetrieb die Kenntnis der gewerberechtlichen Situation und die Beurteilung der für die Fortführung notwendigen und bestehenden Gewerberechte, da diese für die notwendigen Veranlassungen und für die Beurteilung der Betriebsfortführung wesentlich sind. Nach den Erhebungen im Betrieb und der Gewerbebehörde (s diesbezüglich Pkt I. Feststellungen 2)2) Beirer , Checkliste Gewerbeordnung/Konkurs, ZIK 2000/53, S 50 ff.)) sind bei den Gewerben des § 5 Abs 1 und 2 GewO ergebnisabhängig nachstehende abgestimmte Veranlassungen denkbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!