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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer Aufrechnung gegen Werklohnforderungen

Judikatur ZIKZIK 2000/73ZIK 2000, 62 Heft 2 v. 25.4.2000

§ 27 ff KO
§ 1168 ABGB, § 1170 ABGB

Die Tilgung der Schuld durch eine Aufrechnung tritt mit Zugang der Aufrechnungserklärung rückwirkend in dem Zeitpunkt ein, in dem einander die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden. Dieser Zeitpunkt ist auch für die Anfechtung der Aufrechnung maßgeblich.

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