Der OGH vertritt in seiner “Fremdvergleichs"-Judikatur (s OGH ZIK 1999, 141), dass Arbeitnehmer, die trotz Entgeltvorenthaltung nicht austreten und so sittenwidrig das Liquiditätsrisiko auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds verlagern, ihre IESG-Sicherung verlieren. Der Autor untersucht die Konsequenzen dieser Rsp und gelangt zum Ergebnis, dass normale Arbeitnehmer, die ihre Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber erfüllen wollen, nicht zum Austritt gezwungen sind.