Einer der ganz großen Praktiker des österreichischen Insolvenzrechtes hat sich zu Wort gemeldet. Es verwundert nicht, dass er die §§ 48 und 49 KO bearbeitet. Gerade diese Paragrafen kennzeichnen das Spannungsfeld zwischen Schuldnervertreter, Masseverwalter und Gläubigern (insb Banken). Auf 98 Seiten ist die Problematik, die diesen Paragrafen innewohnt, zusammengefasst.