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Geltendmachung und Umfang der Haftung des Masseverwalters bei gescheiterter Unternehmensfortführung

ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuell ZIK aktuellMichael LentschZIK 2000/49ZIK 2000, 38 Heft 2 v. 25.4.2000

Mit der zu besprechenden Entscheidung 1)1) OGH 22.06.1999, 4 Ob 134/99f = ZIK 1999, 169.) setzt sich der OGH zum wiederholten Male 2)2)Vgl OGH 08.03.1995, 9 Ob A 2-4/1995 = ZIK 1995, 55 = RdW 1995, 312 = JBl 1995, 739 = DRdA, 114 (Oberhofer ) = ZAS 1996/8 (Grießer ); OGH 26.07.1996, 1 Ob 2050/96v = ZIK 1997, 24 = JBl 1997, 49 = RdW 1997, 201 = SZ 69/170.) mit der Haftung des Masseverwalters bei gescheiterter Unternehmensfortführung auseinander. Die Ansicht, dass es bei der Entscheidung über die Unternehmensfortführung darauf ankommt, ob die Masseforderungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt sind oder nicht, wird beibehalten. Zur Beurteilung hiefür hat der Masseverwalter eine Prognose zu erstellen und diese auf Übereinstimmung mit der Realität zu überprüfen. Unterlässt er diese Kontrolle und erkennt dadurch die Nachteiligkeit der Unternehmensfortführung nicht, haftet er für jene Nachteile, die nicht eingetreten wären, hätte er die Schließung rechtzeitig beantragt. Diese Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, die Frage zu klären, wer zur Geltendmachung dieser Haftung aktiv legitimiert ist, und das Ausmaß der Haftung des Masseverwalters zu diskutieren.

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