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Keine Auslandswirkungen österreichischer Konkursverfahren außerhalb des Geltungsbereichs von Insolvenzabkommen

Judikatur ZIKZIK 2000/21ZIK 2000, 20 Heft 1 v. 25.2.2000

§ 1 Abs 1 KO, § 180 KO

So weit nicht mit anderen Staaten Insolvenzabkommen bestehen, beschränkt sich ein inländisches Konkursverfahren auf das in Österreich gelegene Vermögen (Territorialitätsprinzip).

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