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Iro, Höchstbetragshypothek auch für mehrere Grundverhältnisse?, RdW 2000/3 (S 9):

Fachliteratur ZIKZIK 2000/19ZIK 2000, 20 Heft 1 v. 25.2.2000

Nach Iro wäre eine Höchstbetragshypothek auch für mehrere Rechtsverhältnisse zuzulassen, die nicht einmal mit ein und derselben Person bestehen müssen (zB zwecks Sicherung von Mietzins- und Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung des Bestandobjekts).

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