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Benachteiligungsabsicht bei einem minderjährigen Anfechtungsgegner

Judikatur ZIKZIK 1999, 213 Heft 6 v. 22.12.1999

§ 2 AnfO

Die Benachteiligungsabsicht muss nicht der Zweck der anfechtbaren Handlung gewesen sein. Es genügt, dass sich der Schuldner Werte für “später" erhalten wollte und dabei die Benachteiligung seiner Gläubiger als sicher oder zumindest naheliegend kannte und sich damit bewusst und positiv abfand.

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