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Durchsetzung einer Verwaltungsstrafe gegen eine im Ausgleich befindliche GmbH

Judikatur ZIKZIK 1999, 210 Heft 6 v. 22.12.1999

§ 28 Z 2 AO, § 53 AO
§ 58 Z 2 KO, § 156 Abs 7 KO
§ 42 EO
§ 3 AuslBG, § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG
§ 9 Abs 7 VStG

Auch Verwaltungsstrafen, die über eine GmbH wegen des Handelns ihres Geschäftsführers verhängt werden, sind Strafen iSd § 28 Z 2 AO. Sie werden daher vom Ausgleich nicht berührt und können in unveränderter Höhe im Exekutionsweg gegen die GmbH durchgesetzt werden.

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