Mit dem IVEG wurde erstmals eine ausführliche gesetzliche Grundlage für die Belohnung geschaffen, die den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden für ihre Tätigkeit in Insolvenzverfahren gebührt. Dieser Aufsatz informiert in Grundzügen darüber.
Mit dem IVEG wurde erstmals eine ausführliche gesetzliche Grundlage für die Belohnung geschaffen, die den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden für ihre Tätigkeit in Insolvenzverfahren gebührt. Dieser Aufsatz informiert in Grundzügen darüber.