§ 182 KO
§ 1 HGB
§ 1 Abs 6 Z 3 IESG
Selbst der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist kein Unternehmer, weil nicht er selbst das Unternehmen der Kapitalgesellschaft betreibt, sondern diese als selbständige Trägerin von Rechten und Pflichten zwischengeschaltet ist. Für solche Personen ist daher das Schuldenregulierungsverfahren vor dem BG vorgesehen.