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Keine Begünstigung einer Masseforderung durch einstweilige Verfügung

Judikatur ZIKZIK 1998, 202 Heft 6 v. 22.12.1998

§ 47 Abs 2 KO, § 124 Abs 1 KO, § 133 KO
§ 379 EO

Ein Massegläubiger kann nicht durch einstweilige Verfügung, lautend auf Erlag eines Verkaufserlöses beim Konkursgericht, bewirken, dass die Befriedigung seiner strittigen Masseforderung bei allenfalls unzureichender Masse zu Lasten der übrigen Masseforderungen bevorzugt wird.

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