Art 1 Abs 1 RL 77/187/EWG , Art 4 Abs 1 RL 77/187/EWG
Art 1 Abs 1 der RL 77/187/EWG ist so auszulegen, daß die RL beim Übergang eines Unternehmens, das sich im Zustand gerichtlicher Liquidation befindet, anzuwenden ist, wenn die Tätigkeit des Unternehmens weitergeführt wird.