§ 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO
Die im Rahmen eines Factoringvertrags im Zusammenhang mit Abtretungen an den Kunden geleisteten Zahlungen sind „Rechtsgeschäfte" iSd § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO. Ohne Bedeutung ist dabei, ob der Factoringvertrag als Kauf- oder als Kreditvertrag anzusehen ist.