vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 70 Abs 4 KO Art XII Abs 1 und 6 IRÄG 1997

Judikatur ZIKZIK 1998, 132 Heft 4 v. 25.8.1998

Mit dem IÄG 1997 wurde dem § 70 KO ein neuer Abs 4 angefügt, wonach bei der Entscheidung über den Konkurseröffnungsantrag nicht zu berücksichtigen ist, daß der Gläubiger diesen Antrag zurückgezogen hat. Alle Neuerungen traten mit 1. 10. 1997 in Kraft und sind gern Art XII Abs 6 IÄG 1997 auf Verfahren anzuwenden, die nach dem 30. 9. 1997 eröffnet wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!