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Buchung auf ein Sonderkonto, Aufrechnung und Konkursanfechtung

ZIK aktuellKatharina WidhalmZIK 1998, 113 Heft 4 v. 25.8.1998

Anfechtungsbedrohte Zahlungen werden mitunter vom Gläubiger zurückgewiesen. Bisweilen zahlt er die erhaltenen Beträge aus verschiedenen Gründen dem Schuldner jedoch nicht zurück, sondern verbucht diese auf einem Sonderkonto. Werden die Beträge später auf das Konto des Gläubigers umgebucht, stellt sich bei nachträglicher Konkurseröffnung die Frage nach der Anfechtbarkeit einer solchen Vorgangsweise. Der OGH hat die Maßgeblichkeit des Umbuchungszeitpunktes vertreten. Fraglich ist aber, ob nicht im Lichte der neueren Rsp zur Anfechtung von Aufrechnungen1)1)OGH 1B1 1997, 323 = EvBl 1997/59 = ZIK 1997, 142 = ecolex 1997, 245; OGH ÖBA 1997/632 (Koziol) = ecolex 1997, 753.) eine andere Lösung zu befürworten ist.

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