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Umfang des Erlöschens exekutiver Pfandrechte gem § 12a KO

Judikatur ZIKZIK 1998, 96 Heft 3 v. 25.6.1998

§ 12a Abs 3 KO
§ 291a EO , § 299 Abs 2 EO
Art XXXIV Abs 2 EO-Nov 1991 BGBl 628

Durch Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens erlöschen nicht diejenigen exekutiven Pfandrechte, die zugunsten vom Konkurs nicht erfasster Unterhaltsansprüche am nicht in die Konkursmasse fallenden unpfändbaren Teil der Bezüge des Schuldners begründet wurden.

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