Bei der Durchsetzung von Kreditsicherungsmitteln im Konkurs entstehende Probleme werden in Deutschland oftmals unter Verwendung von Poolverträgen gelöst. Der Beitrag untersucht eine Anwendung solcher Vereinbarungen in Österreich, wobei besonderes Augenmerk auf die durch Verarbeitung bzw Vermengung von Vorbehaltseigentum aufgeworfenen Probleme gelegt wird.