Das IRÄG 1997 hat das Recht der Unternehmensfortführung im Konkurs durch eine Vielzahl neuer verfahrensrechtlicher Vorschriften geändert. Daneben sollten die grundlegende Neugestaltung des § 25 KO und eine gesetzliche Klarstellung bei der konkursrechtlichen Qualifizierung von Arbeitnehmeransprüchen die Unternehmensfortführung erleichtern. Der Wunsch des Gesetzgebers, Klarheit für die Zukunft zu schaffen, muss angesichts der bereits bestehenden breiten Diskussion um Inhalt und Auslegung der neuen Bestimmungen wohl als gescheitert angesehen werden. Mit den nachfolgenden Ausführungen wird aus der Sicht eines Masseverwalters noch einmal zu einigen wesentlichen, aber bereits strittigen Fragen der Behandlung der Arbeitnehmer in der Fortführung Stellung bezogen.