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Anrechnung von Abfertigungsteilzahlungen auf den Grenzbetrag

Judikatur ZIKZIK 1997, 191 Heft 5 v. 25.10.1997

§ 1 Abs 4 und 4a IESG

Teilzahlungen des Arbeitgebers sind - ungeachtet abweichender Widmungserklärungen - zunächst auf den gesicherten Teil der Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen (SZ 64/124 mwN). Diese Anrechnungsregelung des § 1 Abs 4 letzter Satz IESG gilt nicht nur für Entgeltansprüche nach § 1 Abs 3 Z 4 IESG, sondern gleichermaßen für Abfertigungsansprüche.

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