§ 25 KO
§ 10 Abs 1 MSchG, § 15 Abs 3 MSchG
§ 1162b ABGB
§ 29 AngG
Der Schadenersatzanspruch des § 1162b ABGB ist vom hypothetischen Verlauf des weiteren Dienstverhältnisses nicht völlig unabhängig. Der Dienstnehmer soll dadurch, daß er vorzeitig ausgetreten ist, nicht besser gestellt werden, als wenn das Dienstverhältnis noch bis zum Verstreichen der gesetzlichen Kündigungsfrist gedauert hätte.