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Im Zuge der Beschlußfassung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 wurde im Nationalrat unter anderem eine Änderung des § 24 Abs 1 URG dergestalt beschlossen, daß nach den Worten “vermindert um" die Worte “die im Unternehmen verfügbaren Aktiva nach § 224 Abs 2 B III Z 2 und B IV HGB und" eingefügt wurden. Dieser Beschluß des Nationalrates wurde allerdings falsch ausgefertigt. Hiebei wurde die oben genannte Wortfolge in § 23 URG (statt richtigerweise in § 24 Abs 1 URG) eingefügt. Zwei dieser unrichtigen Beschlußausfertigungen wurden sodann an das Bundeskanzleramt übermittelt und vom Bundespräsidenten und BM Dr. Prammer in Vertretung des Bundeskanzlers unterzeichnet.