Im Jahr 1997 versucht der Gesetzgeber, in Form des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) die Sanierung von mit Insolvenz bedrohten Unternehmen, die weder zahlungsunfähig noch überschuldet sind, zu erleichtern. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag des Unternehmers bei Gericht, dem ein Gutachten über den Reorganisationsbedarf beizulegen ist. In diesem Gutachten wird nach Durchführung einer Solvenzanalyse der Reorganisationsbedarf dargestellt und die Frage beantwortet, ob das Unternehmen in seinem Bestand gefährdet ist1). Die in diesem Beitrag beschriebenen Anforderungen an Sanierungskonzepte stellen die wesentlichen Inhalte des Reorganisationsplanes dar.