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Inkongruenz exekutiver Pfand- und Befriedigungsrechte; Zahlung des Drittschuldners aufgrund der Forderungspfändung

Judikatur ZIKZIK 1997, 145 Heft 4 v. 25.8.1997

§ 30 KO, § 31 KO

Der bloße Erwerb eines exekutiven Pfand- und Befriedigungsrechts zur Hereinbringung einer Geldforderung ist inkongruent, nicht jedoch die (vor Konkurseröffnung erfolgende) Zahlung des Drittschuldners nach Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zur Einziehung.

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