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Widerrechtliche Handlungen als anfechtbare Rechtshandlungen im Sinne der §§ 1 AnfO, 27 KO?

ZIK aktuellHelmut KoziolZIK 1997, 134 Heft 4 v. 25.8.1997

Die herrschende Meinung sieht auch widerrechtliche Handlungen des Schuldners, die eine Ersatzpflicht auslösen, als anfechtbare Rechtshandlungen an. Im folgenden wird dieser Standpunkt überprüft und die Frage erörtert, welche Anfechtungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

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