Das InsolvenzrechtsänderungsG 1997 (IRÄG 1997) sieht eine Reihe von Neuerungen im Bereich der KO und der AO sowie die Einführung des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG) vor1). Parallel dazu werden die zur Anpassung an das IRÄG 1997 nötigen Änderungen des IESG vorgenommen2). In der ZIK werden, beginnend mit diesem Heft, in jeweils mehre- ren Aufsätzen die vielen weitreichenden und teils recht komplizierten Auswirkungen dieser großen Insovenzreform dargestellt. Der vorliegende Beitrag gibt vorweg einen Überblick über das Inkrafttreten und die Übergangsbestimmungen dieser Gesetze.